Rechtsprechung
BFH, 25.09.1981 - VII S 86/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,20507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.08.1977 - VII K 6/76
Steitwerts des Verfahrens wegen einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA)
Auszug aus BFH, 25.09.1981 - VII S 86/81
NV: Der Streitwert eines Verfahrens wegen einer verbindlichen Zolltarifauskunft beträgt 4 000 DM (Festhaltung an BFH-Beschluß vom 2.8.1977 VII K 6/76).
- BFH, 23.04.1991 - VII E 12/90
Streitwert des Verfahrens wegen einer verbindlichen Zolltarifauskunft beträgt 6 …
In älteren Entscheidungen zum Streitwert im Verfahren wegen vZTA wurde stets ausgeführt, daß die finanzielle Bedeutung der Sache nicht danach bemessen werden kann, welche Zollbeträge dem Kläger auf Grund der Änderung der Tarifierung aus in der Vergangenheit liegenden Einfuhren zu erstatten sind und welchen Wert die künftig eingeführten Waren haben werden (BFH-Beschlüsse vom 7. März 1979 VII K 16/75, und vom 25. September 1981 VII S 86/81, NV).